Festpreis oder Stundensatz, was für wen günstiger ist
Beide Modelle sind fair gerechnet, sie verteilen nur das Risiko unterschiedlich. Beim Festpreis kennen Sie den Betrag vorher, und wenn der Tag länger dauert als geschätzt, ist das unser Problem und nicht Ihres. Bei der Stundenabrechnung zahlen Sie exakt die geleistete Zeit, tragen dafür aber das Risiko, wenn etwas Unerwartetes dazwischenkommt. Wer den Aufwand gut einschätzen kann, fährt mit Stunden günstiger.
Die Faustregel aus der Praxis lautet: Ist die Wohnung vollständig gepackt, gibt es keinen vollen Keller und sind beide Anschriften normal zugänglich, ist die Stundenabrechnung meistens billiger. Sobald ein Dachboden, viel Sperriges, eine enge Treppe oder eine schwierige Zufahrt dazukommen, ist der Festpreis die ruhigere Wahl. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt der Unterschied selten über hundert Euro, bei einem Haus schnell über dreihundert.
Ein Festpreis setzt die Besichtigung voraus. Wer am Telefon eine feste Zahl für eine ungesehene Wohnung nennt, kalkuliert entweder einen dicken Sicherheitsaufschlag ein oder er verhandelt später nach. Beides zahlen am Ende Sie. Deshalb sagen wir am Telefon eine Spanne und nach dem Termin einen Betrag, und dieser Betrag steht dann ohne Sternchen im Angebot. Wer nur einen Vergleichswert sucht, bekommt die Spanne auch ohne Termin, verbindlich wird sie damit aber nicht.
Was den Preis wirklich bewegt
Vier Größen bestimmen fast den gesamten Betrag: das Volumen, die Zahl der Etagen ohne Aufzug, die Länge des Weges zwischen Wohnungstür und Ladefläche und die Zahl der Zusatzposten. Alles andere sind Nebenschauplätze. Wer sparen will, setzt genau dort an und nicht bei der Verhandlung über den Stundensatz, denn zehn Kubikmeter weniger schlagen stärker durch als zwei Euro Rabatt je Stunde.
Das Volumen ist die Größe, auf die Sie den meisten Einfluss haben. Was Sie vor dem Umzug aussortieren, muss nicht getragen, nicht gefahren und nicht wieder ausgepackt werden. Der zweite Hebel ist die Vorbereitung: fertig gepackte, beschriftete und geschlossene Kartons sparen bei einer Dreizimmerwohnung erfahrungsgemäß ein bis zwei Stunden, und das ist bei 48 Euro je Stunde direkt bares Geld.
Der dritte Hebel ist der Stellplatz. Wenn der Wagen unmittelbar vor dem Haus steht, statt fünfzig Meter entfernt, verkürzt das jeden einzelnen Weg. Bei zweihundert Kartongängen summiert sich das erheblich. Genau dafür gibt es die Halteverbotszone: Sie kostet ab 59 Euro an einer Anschrift und ab 89 Euro an beiden, und sie rechnet sich fast immer, sobald der Umzug größer als zwei Zimmer ist.
- Volumen in Kubikmetern, der stärkste Hebel überhaupt
- Etagen ohne Aufzug, an beiden Anschriften
- Trageweg vom Hauseingang bis zur Ladefläche
- Fertig gepackte und beschriftete Kartons statt loser Kisten
- Sperrige Einzelstücke wie Klavier, Tresor oder Marmorplatte
- Zusatzposten: Halteverbotszone, Möbellift, Einbauküche, Packservice
Drei Rechenbeispiele
Erstes Beispiel, Zweizimmerwohnung mit rund 25 Kubikmetern, beide Anschriften im zweiten Stock ohne Aufzug, alles selbst gepackt: Festpreis ab 389 Euro. Kommt eine Halteverbotszone an beiden Anschriften dazu, sind es ab 478 Euro. Wer zusätzlich zwanzig Kartons für zwei Wochen leiht, rechnet 36 Euro obendrauf und liegt bei rund 514 Euro. Mehr Posten fallen bei diesem Zuschnitt normalerweise nicht an.
Zweites Beispiel, Dreizimmerwohnung mit rund 40 Kubikmetern und Einbauküche: Festpreis ab 769 Euro, Küche abbauen und wieder aufbauen ab 249 Euro, Halteverbotszone an beiden Anschriften ab 89 Euro. Zusammen ab 1.107 Euro. Wenn die Küche im neuen Objekt schon vorhanden ist und die alte stehen bleibt, fallen die 249 Euro weg, und der Umzug endet bei ab 858 Euro. Verpackungsmaterial kommt in beiden Varianten noch dazu und liegt bei diesem Zuschnitt meist im zweistelligen Bereich.
Drittes Beispiel, dieselbe Dreizimmerwohnung nach Stunden statt zum Festpreis: Umzugswagen mit zwei Kräften ab 48 Euro je Stunde. Bei acht Stunden sind das 384 Euro, bei zwölf Stunden 576 Euro. Das zeigt die Spannweite dieses Modells und warum wir vor der Entscheidung immer die geschätzte Dauer dazusagen. Wer sicher gehen will, nimmt den Festpreis. Wer gut vorbereitet ist, nimmt die Stunden.
Vom ersten Kontakt zum festen Betrag
Der Weg zu einem belastbaren Preis ist kurz und hat vier Stationen. Die einzige, die Zeit kostet, ist der Termin vor Ort, und der ist meist nach einer knappen halben Stunde erledigt. Die Anfahrt zur Besichtigung ist kostenlos. Kommt es zum Auftrag, berechnen wir keine Anfahrtskosten. Damit fällt der häufigste versteckte Posten schon weg, bevor überhaupt gerechnet wird. Alles Weitere lässt sich anschließend schriftlich klären.
Für die erste Einschätzung am Telefon brauchen wir wenig: Zimmerzahl, beide Etagen, ob ein Aufzug vorhanden ist, ob ein Keller oder Dachboden dazugehört und der Wunschtermin. Damit lässt sich eine Spanne nennen, die selten weit danebenliegt. Alles Weitere klärt der Termin vor Ort, und danach steht der Betrag schriftlich mit allen Einzelposten. Bringen Sie zum Termin am besten schon eine Liste der sperrigen Stücke mit, dann geht es noch schneller.
- Anfrage über das Formular oder telefonisch, Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr
- Erste Spanne am Telefon anhand von Zimmerzahl, Etagen und Terminwunsch
- Kostenloser Besichtigungstermin, Aufnahme von Volumen und Wegen
- Schriftliches Angebot mit Festpreis oder Stundensatz und allen Zusatzposten
- Ihre Entscheidung, danach Terminreservierung und Halteverbotszone
- Nach dem Umzug: Rechnung, auf Wunsch per Überweisung für die Steuererklärung
Umzugskosten in der Steuererklärung
Ein Umzug kann steuerlich eine Rolle spielen, und zwar auf zwei verschiedenen Wegen. Ist der Umzug beruflich veranlasst, etwa wegen eines Arbeitsplatzwechsels, kommen die Kosten als Werbungskosten in Betracht. Ist er privat veranlasst, lassen sich Teile der Arbeitskosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Welcher Weg in Ihrem Fall greift, entscheidet das Finanzamt und nicht das Umzugsunternehmen. Wir können Ihnen sagen, was auf der Rechnung steht, nicht, was daraus in Ihrer Steuererklärung wird.
Was in beiden Fällen gebraucht wird, ist eine ordentliche Rechnung, aus der die Leistung hervorgeht, und bei haushaltsnahen Dienstleistungen zusätzlich der Nachweis, dass unbar gezahlt wurde. Das heißt konkret: Überweisung statt Bargeld. Wer bar zahlt, hat zwar die Rechnung, aber nicht den Zahlungsnachweis in der Form, die dafür verlangt wird. Sagen Sie uns deshalb vorher Bescheid, wenn Sie den Umzug absetzen möchten.
Wir stellen die Rechnung so aus, dass sich Arbeitszeit und Material voneinander unterscheiden lassen, weil das für die Beurteilung wichtig ist. Alles Weitere, also Höhe, Grenzen und die Frage, was tatsächlich anerkannt wird, klären Sie mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Wir geben dazu bewusst keine Auskunft, weil das eine Rechtsberatung wäre und im Einzelfall ohnehin unterschiedlich ausgeht. Bewahren Sie Rechnung und Kontoauszug zusammen auf, dann fehlt später nichts.